IMMOBILIENBEWERTUNG IN HAMELN
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie in und um Hameln wissen? Immobilienbewertung Hameln mit Verkehrswert-gutachten.
GEPRĂFTER IMMOBILIEN GUTACHTER IN HAMELN
Immobilienwert ermitteln – mit Sicherheit exakte Grundlagen beim Dipl. SachverstĂ€ndigen (DIA) schaffen.
In verschiedenen Konstellationen kann es notwendig werden, dass Sie gegenĂŒber Ihrem zustĂ€ndigen Finanzamt den Verkehrswert oder sogar den sog. âniedrigeren gemeinen Wertâ durch ein Verkehrswertgutachten nachweisen mĂŒssen.
Nach § 198 Abs. 2 Bewertungsgesetz (BewG) dĂŒrfen lediglich öffentlich bestellte und vereidigte SachverstĂ€ndige (Bestellung durch die jeweilige IHK) oder aber zertifizierte SachverstĂ€ndige nach DIN EN ISO/IEC 17024 einer akkreditierten Stelle derartige Gutachten erstellen und einreichen.
Seit dem 04.07.2024 verfĂŒgt unser GrundstĂŒckssachverstĂ€ndiger â Herr Christoph Ziercke, Dipl.-SachverstĂ€ndiger (DIA) fĂŒr bebaute und unbebaute GrundstĂŒcke, Mieten und Pachten â ĂŒber die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Daher erstellt unser GrundstĂŒckssachverstĂ€ndiger Verkehrswertgutachten, die Sie bei Ihrem Finanzamt vorlegen können.
Immobilien sind Vertrauenssache
Vertrauen Sie uns!
(05151) 556 85 75

UNSERE IMMOBILIENBEWERTUNG
Darauf können Sie sich verlassen
Persönliche AufgabenerfuÌllung: Die Immobilienwertermittlung und die Verkehrswertgutachten erfolgen in persönlicher AufgabenerfuÌllung und unter sorgfĂ€ltiger Auswahl und Ăberwachung von HilfskrĂ€ften zur Vorbereitung von Gutachten (§ 9 SVO). Soweit Leistungen in Zusammenarbeit mit anderen SachverstĂ€ndigen erbracht werden, wird dies mit dem Auftraggeber abgestimmt und im Gutachten kenntlich gemacht (§ 11 SVO).
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht: Ăber die erbrachte Leistung zur Immobilienbewertung unseres Immobiliengutachters aus Hameln werden entsprechende Aufzeichnungen gefuÌhrt und nebst einem Gutachtenexemplar pflichtgemÀà fuÌr mindestens zehn Jahre aufbewahrt (§ 13 SVO).
Schweigepflicht: Kenntnisse, die wÀhrend der Bewertung der Immobilie erlangt werden, unterliegen der Schweigepflicht und dienen nicht zur Verwertung von Interessen unserer Immobilien SachverstÀndigen oder Dritter (§ 15 SVO).

IMMOBILIENWERT ERMITTELN
Mit Sicherheit exakte Grundlagen schaffen
Verschaffen Sie sich die Sicherheit, die Ihnen gruÌndlich weiterhilft. Christoph Ziercke, GeschĂ€ftsfuÌhrer der Wertmanagement GmbH, unterstuÌtzt Sie gern bei der Immobilienwertermittlung in und um Hameln. Als Dipl.-SachverstĂ€ndiger (DIA) fuÌr bebaute und unbebaute GrundstuÌcke, Mieten und Pachten und als Immobiliengutachter aus Hameln fasst er komplizierte Sachverhalte in den Verkehrswertgutachten fuÌr Ihre Immobilie verstĂ€ndlich zusammen â immer neutral und unabhĂ€ngig sowie in Anlehnung an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

DAMIT KĂNNEN SIE RECHNEN
Was kostet ein Immobiliengutachter?
Die Kosten fuÌr die Immobilienbewertung und ein Verkehrswertgutachten in Anlehnung an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) richten sich bei unserem Immobilien SachverstĂ€ndigen aus Hameln nach dem ermittelten Verkehrswert gem. § 194 BauGB. Um Ihnen dennoch ein GefuÌhl fuÌr eine Kostenhöhe geben zu können, stellen wir Ihnen unsere Preisliste hier zur VerfuÌgung.
Achtung! Darauf sollten Sie unbedingt achten: Im Internet gibt es unterschiedliche kostenguÌnstige Möglichkeiten zur Ermittlung des âechten Marktwertesâ einer Immobilie. Dabei reicht dem Anwender meist lediglich eine âgrobe EinschĂ€tzungâ seiner Immobilie aus.
Die Immobilienbewertungen unseres SachverstĂ€ndigen aus Hameln sind neutral â daher werden keine Kurz- oder GefĂ€lligkeitsgutachten erstellt. Derartige AuftrĂ€ge werden abgelehnt.

VOM IMMOBILIENSACHVERSTĂNDIGEN
Gutachterliche Stellungnahme
Nicht so exakt wie ein umfangreiches Verkehrswertgutachten, aber in vielen FĂ€llen ausreichend und ebenso hilfreich. Nicht so knapp wie ein Kurzgutachten, sondern mit Hand und FuĂ fĂŒr Notare und RechtsanwĂ€lte. Eine gutachterliche Stellungnahme stellt als Mittelweg zwischen Verkehrswert- und Kurzgutachten die Rahmenbedingungen des Immobilienwertes hinlĂ€nglich dar.Â

PRĂFUNG VON VERKEHRSWERTGUTACHTEN
Garantiert mehr Gewissheit
Unsicherheiten bei Fragen rund um Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten von Immobilien können Zeit, Geld und vor allem Nerven kosten. Haben Sie Zweifel, dass das bereits erstellte und vorliegende Gutachten (ein sog. Vorgutachten) zu Ihrer Immobilie wirklich alle Fakten und Wertigkeiten exakt berĂŒcksichtigt?
Gehen Sie mit einer gutachterlichen PrĂŒfung auf Nummer Sicher. Christoph Ziercke,  Dipl.-SachverstĂ€ndigen (DIA) fĂŒr bebaute und unbebaute GrundstĂŒcke, Mieten und Pachten von der Wertmanagement GmbH in Hameln hilft Ihnen in jedem Fall weiter:
Die fachliche PrĂŒfung von Verkehrswertgutachten ist stets unabhĂ€ngig und ohne wirtschaftliches Interesse an möglichen FolgeauftrĂ€gen.
Besonders fĂŒr Laien ohne Hintergrundwissen ist es schwer, die Angaben in einem Gutachten zu ĂŒberprĂŒfen oder Fehler zu erkennen. Mit der sachverstĂ€ndigen PrĂŒfung eines vorliegenden Verkehrswertgutachtens (sog. Vorgutachten) können Sie das Risiko einer FehleinschĂ€tzung deutlich minimieren. Die PrĂŒfung schafft Gewissheit ĂŒber die QualitĂ€t des schon abgefassten Dokuments. Sie sorgt dafĂŒr, dass das Gutachten nach Werkvertragsrecht fĂŒr den Verbraucher â ganz gleich ob Laie oder Fachmann â nachvollziehbar, nachprĂŒfbar und in den Tatsachen stimmig ist.

GUT VORBEREITET
Verschiedene Gutachtenarten
Obergutachten: Eine fachliche EinschÀtzung eines bereits vorliegenden Verkehrswertgutachtens wird meistens durch ein sogenanntes Obergutachten dargestellt. Es erfolgt
- eine vollstĂ€ndige PrĂŒfung,
- eine Korrektur von erfassten MÀngeln, sowie
- eine Neufassung des sachverstÀndigen Urteils.
Daher handelt es sich bei einem Obergutachten um ein vollstĂ€ndiges Verkehrswertgutachten. Jedoch wird dieses um ein Kapitel erweitert, welches sich mit dem bereits bestehenden, zu prĂŒfenden Gutachten detailliert auseinandersetzt.
FĂŒr ein derartiges Verkehrswertgutachten ist es zwingend notwendig, dass unser GrundstĂŒckssachverstĂ€ndiger
- ĂŒber vollstĂ€ndige und umfangreiche Unterlagen und
- ĂŒber ein Vorgutachten
verfĂŒgt, damit eine sachgerechte EinschĂ€tzung erfolgen kann.
Kontrollgutachten: Das Kontrollgutachten entspricht im Wesentlichen einem Obergutachten ohne eine Neufassung des sachverstĂ€ndigen Urteils. Im Wesentlichen wird das vorliegende Verkehrswertgutachten lediglich auf inhaltliche Fehler ĂŒberprĂŒft. Ein Kontrollgutachten dient also nicht dem eigentlichen Zweck einer Wertermittlung. Vielmehr kann hierbei die Grundlage fĂŒr einen Kunden darin bestehen, am Ende selbst ein Ergebnis zu ermitteln.
(Mehr)Wert fĂŒr
Ihre Immobilie
Sie möchten den genauen Wert Ihrer Immobilie in und um Hameln wissen? Sie möchten sich auf eine Immobilienbewertung verlassen können, um alle weiteren MaĂnahmen korrekt ermitteln zu können? Unser diplomierter SachverstĂ€ndiger fuÌr die Wertermittlung von Immobilien verhilft Ihnen zu Fakten fuÌr die weitere Handlungsstrategie rund um Ihre Immobilie und mehr â in und um Hameln sowie bundesweit.
(05151) 556 85 75
Unser Team fĂŒr Ihren Erfolg
Christoph Ziercke
GeschĂ€ftsfĂŒhrer, Dipl. SachverstĂ€ndiger
Angela Zirpel
Assistenz der GeschĂ€ftsfĂŒhrung
Tanja Bradler
Hausverwaltung
Svenja Zymni
Verwaltung/Vermarktung
IrrtĂŒmer rund um
Verkehrswertgutachten
Irrtum 1:
Meine Immobilie ist genau wert, was der Markt bereit ist, hierfĂŒr zu zahlen.
Diese Meinung vertreten viele Makler gegenĂŒber ihren Kunden. Dies ist auch grundsĂ€tzlich richtig, denn es handelt sich hierbei um eine freiwillige Vereinbarung von zwei Parteien (hier: KĂ€ufer und VerkĂ€ufer). Hinsichtlich eines Verkehrswerts nach § 194 BauGB ist dies jedoch ein Trugschluss, da ein Verkehrswert stets ohne BerĂŒcksichtigung von persönlichen VerhĂ€ltnissen gebildet wird. Eine Preisbildung am Markt erfolgt jedoch rein subjektiv und damit eben unter BerĂŒcksichtigung persönlicher VerhĂ€ltnisse:
Ein potentieller KĂ€ufer ist bereit fĂŒr ein Einfamilienhaus in einer ruhigen Sackgasse 200.000 ⏠zu zahlen, ein anderer jedoch nur 150.000 âŹ. Es liegt hier auf der Hand, dass sich der VerkĂ€ufer fĂŒr den Interessenten entscheidet, der bereit ist, den höheren Preis fĂŒr das Objekt zu zahlen. Aber ist das Einfamilienhaus deswegen auch so viel WERT?
Irrtum 2:
Mein Makler oder mein BÀnker kennen den Wert meiner Immobilie! Ein Gutachten ist unnötig.
Dies ist leider ein sehr verbreiteter Irrtum. Weder Makler noch BĂ€nker haben i. d. R. eine spezielle Fachausbildung, die notwendig ist, um den Verkehrswert einer Immobilie gem. § 194 BauGB fachgerecht zu erfassen. Makler stĂŒtzen ihre Aussage auf ihre speziellen Marktkenntnisse. Und genau hier liegt auch das Problem. Im Rahmen ihrer Beratung erklĂ€ren viele Makler, dass sie den Wert der Immobilie auf Grundlage aktueller Marktbedingungen ermitteln, um eine Grundlage fĂŒr den Angebotspreis zu finden. Dies ist grundsĂ€tzlich auch richtig, wenn man beachtet, dass es sich in diesem Fall um eine freie MarktpreiseinschĂ€tzung handelt. Es findet durchaus eine Bewertung statt. Jedoch hat diese Bewertung nichts mit einem ermittelten Verkehrswert gem. § 194 BauGB zu tun: In den meisten FĂ€llen erfolgt durch einen Makler keine genaue Analyse des Objektes, was jedoch im Rahmen einer Verkehrswertermittlung regelmĂ€Ăig der Fall ist.Â
Irrtum 3:
Bewertungstools im Internet geben mir den richtigen Verkaufspreis an.
Die ĂŒberwiegenden Bewertungstools im Internet basieren lediglich auf der GegenĂŒberstellung von Vergleichspreisen. Dies ist nur solange sachgerecht, solange der Markt nicht nachverhandelt und der jeweilige Wert des Immobilientyps in diesem Verfahren, dem Vergleichsverfahren, vom GrundstĂŒcksamt ermittelt wird. Beide Bedingungen sind in den meisten FĂ€llen nicht gegeben. Zu dem suggerieren viele Immobilienbörsen, dass die echte âWertermittlungâ durchgefĂŒhrt werden wĂŒrde. Auch dies ist nicht der Fall, da die Eingangsdaten, die Gegenstand der âWertermittlungâ sein sollen, leider sehr ungenau und nicht ausreichend sind.
Kontakt
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164er Ring 16
31785 Hameln
Telefon/Fax
T: (0 51 51) 556 85 75
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Maklererlaubnis gem. § 34c GewerbeOrdnung.
Mitglied im BDGS (Bundesverband Deutscher GrundstĂŒckssachverstĂ€ndiger).
GeschĂ€ftsfĂŒhrer: Christoph Ziercke
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Christoph Ziercke
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